Sa. 14.2.26 Mahnwache/Infostand 11-13 Uhr Ulrichsplatz/Ostertorsteinweg
Fälle: Jetzt handeln gegen die Massaker in Iran!
IRAN: +++ Update vom 29. Januar 2026: Teilerfolg! Deutschland hat gemeinsam mit vier weiteren Staaten eine Sondersitzung des UN-Menschenrechts beantragt! In der Sitzung wurde mit deutlicher Mehrheit eine Resolution verabschiedet, die das Mandat der UN-Untersuchungsmission für Iran um zwei Jahre verlängert. Das Mandats der UN-Sonderberichterstatterin für Iran wurde um ein Jahr verlängert. Beteilige dich weiter an unserer Online-Aktion, damit auch unsere anderen Forderungen erfüllt werden zum Schutz den Menschen in Iran. +++
China: Zhang Zhan

CHINA: ZHANG ZHAN. Die Bürgerjournalistin Zhang Zhan (张展) befindet sich seit August 2024 zum zweiten Mal in Haft. Im November 2024 wurde sie wegen „Provokation von Streit und Sabotage der gesellschaftlichen Ordnung“ (寻衅滋事罪) angeklagt, im September 2025 fiel das Urteil: vier Jahre Haft. Dabei saß Zhang Zhan schon einmal vier Jahre ungerechtfertigt in Haft, nachdem sie 2020 über den Ausbruch der Coronapandemie in Wuhan berichtet hatte. Sie hatte auf Online-Plattformen wie WeChat, Twitter (jetzt X) und YouTube über die Inhaftierung unabhängiger Reporter*innen und Schikanen gegen Familienangehörige von Betroffenen informiert.
Pakistan: Menschenrechtsanwält*innen zu langen Haftstrafen verurteilt
PAKISTAN: MENSCHENRECHTSANWÄLTIN. Am 24. Januar wurden die Menschenrechtsanwält*innen Imaan Mazari und Hadi Ali Chattha wegen „Cyberterrorismus“ und „Falschinformationen“ zu zehn Jahren Haft verurteilt, weil sie sich auf der Social-Media-Plattform X mit belutschischen und paschtunischen Aktivist*innen solidarisch erklärt und das pakistanische Militär kritisiert hatten. Sie wurden am 23. Januar festgenommen und sind nun im Adila-Gefängnis in Rawalpindi inhaftiert. Imaan Mazari und Hadi Ali Chattha sind bekannte Anwält*innen, die sich für die Rechte zahlloser Menschen eingesetzt haben und allein wegen ihres Einsatzes für die Menschenrechte in Pakistan zur Zielscheibe wurden.
Unsere letzte Mahnwache am 24.1. hatte folgende Fälle:
1) Jetzt handeln gegen die Massaker in Iran!

Seit Ende Dezember 2025 gehen in Iran erneut Tausende Menschen im ganzen Land auf die Straße. Sie verlangen Freiheit, ein Ende der Repression und den Sturz der Islamischen Republik. Die Antwort der iranischen Behörden übersteigt all die Brutalität, die wir in vorherigen Protestbewegungen dokumentieren haben: Laut offiziellen Angaben der Regierung wurden bisher mehr als 3.000 Menschen getötet.Unsere aktuellen Untersuchungen belegen, dass Sicherheitskräfte scharfe Munition, Schrotmunition, Tränengas und Wasserwerfer gezielt gegen friedliche Menschenmengen einsetzen. Menschen werden massenhaft willkürlich inhaftiert. Ihnen drohen jetzt unfaire Schnellverfahren und die Hinrichtung. Mach mit bei unserer E-Mail-Aktion an Bundeskanzler Friedrich Merz. Fordere die deutsche Bundesregierung auf, den Druck auf den Iran zu erhöhen: Iran 2601 Merz P.
- Das Töten und die Unterdrückung müssen beendet werden.
- Die Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen werden.
- Iraner*innen dürfen nicht aus Deutschland in den Iran abgeschoben werden.
- Bedrohte Iraner*innen müssen in Deutschland Schutz bekommen.
2) Uganda: Menschenrechtsanwältin willkürlich inhaftiert
Die ugandische Menschenrechtsanwältin Dr. Sarah Bireete wurde am 30. Dezember 2025 willkürlich festgenommen. Derzeit befindet sich die Expertin für Verfassungsrecht in einem Gefängnis in der ugandischen Hauptstadt Kampala. Am 2. Januar 2026 wurde sie wegen unrechtmäßiger Beschaffung und Weitergabe von personenbezogenen Daten angeklagt. Am selben Tag vertagte das Gericht die Entscheidung über ihren Kautionsantrag auf den 21. Januar – obwohl die ugandischen Kautionsrichtlinien eine sofortige Entscheidung über solche Anträge vorschreiben. Die Festnahme von Dr. Sarah Bireete erfolgte inmitten einer brutalen Repressionskampagne der ugandischen Behörden im Vorfeld der Wahlen am 15. Januar.
3) Ägypten: Menschenrechtlerin Marwa Arafa unter Terrorismusanklage
Die ägyptische Menschenrechtsaktivistin und Übersetzerin Marwa Arafa befindet sich seit fast sechs Jahren allein aufgrund ihres Engagements, darunter für die Unterstützung der Angehörigen von Häftlingen, in willkürlicher Haft. Im Dezember 2024 verwies die Staatsanwaltschaft für Staatssicherheit (SSSP) ihren Fall unter der falschen Anschuldigung, einer terroristischen Organisation beigetreten zu sein und diese finanziell unterstützt zu haben, an das Strafgericht in Kairo. Am 20. April 2020 hatten Sicherheitskräfte Marwa Arafa in ihrer Wohnung in Kairo festgenommen, ohne einen Haftbefehl vorzulegen. Anschließend wurde sie 14 Tage lang Opfer des Verschwindenlassens. Marwa Arafa wurde vor den Augen ihrer damals zweijährigen Tochter festgenommen, was bei dem Kind ein schweres Trauma auslöste. Obwohl sich Marwa Arafas Gesundheitszustand im Gefängnis erheblich verschlechtert hat, verweigern ihr die Behörden die notwendige medizinische Versorgung.
Unsere Mahnwache zu Guantanamo:
Sa. 10. Januar 2025: Mahnwache zum 23. Jahrestag von Guantanamo 11 – 12 Uhr Mahnwache auf dem Ulrichsplatz (Ostertorsteinweg)

Amnesty-Protest vor dem Weißen Haus in der US-Hauptstadt Washington für die Schließung des US-Gefangenenlagers Guantánamo (Archivaufnahme) © Amnesty International
Petition an Präsident Trump
24 Jahre Guantanamo
Seit 23 Jahren existiert das von der US-Regierung eingerichtete Gefangenenlager in Guantánamo Bay auf Kuba. Wie ein im Dezember 2014 veröffentlichter Bericht des US Senats offiziell anerkannte, verletzen die Vereinigten Staaten dort systematisch zahlreiche Menschenrechte und andere wesentliche Aspekte des Völkerrechts. Zu diesen zählen die Vereinbarungen über die Behandlung von Kriegsgefangenen, die Unschuldsvermutung, das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren und das Verbot von Folter und jeder Form grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung.
Das CIA-Programm, das Folter und Misshandlung zu einem systematischen Bestandteil der Verhörmethoden in Guantánamo machte, wurde zwar vom ehemaligen Präsident Barack Obama ausgesetzt, doch kein Einziger der Verantwortlichen wurde für seine Taten zurVerantwortung gezogen. Damit sendet die US-Regierung das fatale Signal, dass Folterer in den USA keine juristischen Nachteile zu befürchten haben. Europäische Staaten hingegen wurden für die Beihilfe zur Folter vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte schon zur Verantwortung gezogen.
Der ehemalige Präsident Obama versprach kurz nach seiner Amts-einführung im Januar 2009, das Gefangenenlager binnen Jahresfrist aufzulösen. Im November 2009 räumte er ein, dass diese Frist nicht eingehalten werden könne. Anfang 2011 gestand die US Regierung ein, dass die Auflösung des Lagers nicht mehr auf der Agenda stünde. Auch die umstrittenen Militärkommissionen wurden wieder eingesetzt, das Strafmaß reicht bis zurTodesstrafe. Dabei werden auch Geständnisse verwendet, die unter Folter entstanden sind. Tatsächlich wurden Gefangene genötigt, Papiere zu unterschreiben, in denen sie erklären, keine juristischen Schritte gegen den US-Staat einzuleiten. Zwar wurde 2016 ein neuer Plan zur Schließung des Lagers vorgelegt, doch seit der Wahl Trumps zum US-Präsidenten liegen diese Pläne auf Eis. Den Foltervorwürfen gegen Verantwortliche wurde bis heute nicht nachgegangen.
Zu Beginn des Jahres 2025 sind sich noch immer 15 Personen in Guantánamo inhaftiert, zwei weitere von ihnen sind zur Freilassung vorgesehen.