Do. 17.11. Aktion gegen die Todesstrafe: Städte für das Leben – Städte gegen die Todesstrafe

Von 13 – 14 Uhr auf dem  Marktplatz

Seit 2002 haben mehr als 2.000 Städte in über 100 Ländern rund um den Erdball am 30. November ein Zeichen für die Ablehnung der Todesstrafe gesetzt: Die Kommunen haben sich in dem internationalen Netzwerk „Städte für das Leben – Städte gegen die Todesstrafe“ (Cities for Life) zusammengetan. Am 30. November im Jahr 1786 schaffte das damalige Großherzogtum Toskana als erster Staat weltweit die Folter und die Todesstrafe ab. Bremen ist seit 2008 dabei. Die Städte sagen mit dieser Aktion symbolisch Nein zur Todesstrafe und wollen die Öffentlichkeit für das Thema Todesstrafe sensibilisieren, um eine Kultur der Achtung des menschlichen Lebens zu stärken. Die Todesstrafe widerspricht den humanen Werten eines freiheitlichen und demokratischen Rechtsstaats.

In Bremen findet der Aktionstag am  Donnerstag, 17. November 2022 um 13 Uhr auf dem Bremer Marktplatz statt als Kooperation der Bremischen Bürgerschaft mit Amnesty International. Nach den Ansprachen von Frank Imhoff, Präsident der bremischen Bürgerschaft und Anke Grotkop von Amnesty International werden von Mitgliedern der verschiedenen Fraktionen der Bürgerschaft 5 aktuelle Todesstrafenfälle vorgestellt und Informationen zum Thema geliefert. Dazu werden Briefe und Petitionslisten ausgelegt, um Hinrichtungen zu verhindern und die Abschaffung dieser grausamen Strafe zu fordern.

Hier Beispiele von Menschen, denen die Hinrichtung droht

Algerien: Urteil gegen Aktivisten bestätigt

Aufnaheme von Mohamed Benhlima, der in einem Hafen am Rande eines Piers sitzt und mit vor der Brust verschrenkten Armen in die Kamera blickt.

Der algerische Whistleblower und ehemalige Militärangehörige Mohamed Benhlima machte 2019 die Korruption hochrangiger algerischer Militärs öffentlich.

Mohamed Benhlima ist ein Aktivist, ehemaliger Militärangehöriger und Whistleblower, der die Korruption hochrangiger algerischer Militärs aufgedeckt und im Internet darüber berichtet hat. Er floh 2019 von Algerien nach Spanien aus Angst, wegen seiner Teilnahme an einer friedlichen Protestbewegung gegen die algerische Regierung von den Behörden verfolgt zu werden. 2021 wurde er in Abwesenheit zum Tode verurteilt. In drei anderen Verfahren bestätigte ein Berufungsgericht in Algier am 4. September 2022 die Schuldsprüche wegen “Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung” und “Veröffentlichung von Falschnachrichten, die die nationale Einheit untergraben” und verurteilte Mohamed Benhlima zu insgesamt zwölf Jahren Gefängnis. Laut Angaben eines ihm nahestehenden Familienmitglieds laufen gegen Mohamed Benhlima noch weitere Verfahren. Mohamed Benhlima sitzt zurzeit in Einzelhaft in einem Militärgefängnis.

Protestieren Sie mit einer Online-Petition gegen das Urteil und fordern Sie seine Freilassung.

Iran: LGBTI-Aktivistinnen zum Tode verurteilt

Das Bild zeigt das Porträtbild einer FrauDie iranische LGBTI-Aktivistin Zahra Sedighi-Hamadani

Die iranische LGBTI-Aktivistin Zahra Sedighi-Hamadani und eine weitere Frau, Elham Choubdar, wurden wegen “Verdorbenheit auf Erden” zum Tode verurteilt. Gründe für die Verurteilung der Frauen sind ihre tatsächliche oder vermeintliche sexuelle Orientierung und/oder ihre Geschlechtsidentität sowie ihre Aktivitäten zur Unterstützung von LGBTI-Gemeinschaften in den Sozialen Medien.

 

Hier ist eine Online-Petition für die beiden Frauen.

Jemen: Journalisten zum Tode verurteilt

Das Bild zeigt eine Collage mit mehreren Fotos von Männern

Wurden im April 2020 im Jemen zum Tode verurteilt: Die Journalisten Hareth Hamid (links), Abdelkhaleq Amran (Mitte oben), Akram al-Walidi (Mitte unten) und Tawfiq al-Mansouri (rechts).

Am 29. Mai fand vor einem Berufungsgericht in Sanaa das Rechtsmittelverfahren der vier zum Tode verurteilten Journalisten Akram al-Walidi, Abdelkhaleq Amran, Hareth Hamid und Tawfiq al-Mansouri statt. Die Journalisten werden seit 2015 von den De-facto-Behörden der bewaffneten Gruppe der Huthi festgehalten. Drei Jahre lang waren sie weder angeklagt noch vor Gericht gestellt worden, und in dieser Zeit fielen sie dem Verschwindenlassen zum Opfer, waren zeitweilig in Einzelhaft und ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert, wurden geschlagen und hatten keinen Zugang zu medizinischer Versorgung. Die Todesurteile, die nach unfairen Verfahren verhängt wurden, müssen aufgehoben und die vier Journalisten umgehend freigelassen werden.

Saudi-Arabien: Hinrichtung verhindern!

Das Bild zeigt das Porträtbild eine MannesAbdullah al-Huwaiti, der im Alter von 14 Jahren festgenommen wurde, ist in unmittelbarer Hinrichtungsgefahr, nachdem ein Berufungsgericht sein Todesurteil in einem unfairen Verfahren bestätigte. Im Gewahrsam wurde er in Einzelhaft gehalten, hatte keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand und wurde zu einem “Geständnis” gezwungen. Amnesty International fordert den Obersten Gerichtshof und den König auf, das Todesurteil nicht zu ratifizieren und stattdessen seine Verurteilung aufzuheben. Abdullah al-Huwaiti muss eine Neuverhandlung erhalten, die den internationalen Standards für ein faires Gerichtsverfahren entspricht und nicht auf die Todesstrafe zurückgreift.

Ukraine/Russland: Drei ausländische Kämpfer der ukrainischen Armee zum Tode verurteilt

Drei Männer, die Gesichter unkenntlich gemacht, hinter Gitterstäben, davor zwei Männer in Tarnkleidung von hinten.

Der Brite Aiden Aslin, der Marrokaner Saadun Brahim und der Brite Shaun Pinner (v.l.) wurden am 9. Juni 2022 in der “Volksrepublik Donezk” zum Tode verurteilt, weil sie in Russlands Krieg gegen die Ukraine in der ukrainischen Armee gekämpft hatten.

Das “Oberste Gericht” der von Russland kontrollierten “Volksrepublik Donezk” hat drei ausländische Kämpfer der ukrainischen Armee zum Tode verurteilt: Die Briten Aiden Aslin und Shaun Pinner und den Marrokaner Saadun Brahim. Laut russischen Staatsmedien sollen die Hinrichtungen durch Erschießen erfolgen. Amnesty kritisiert das Urteil scharf.

Hinrichtungen 2021

Es geht voran!

Der weltweite Trend, diese grausame, unmenschliche und wirkungslose Strafe abzuschaffen, wird durch die Tatsache bestätigt, dass die Zahl der Staaten, die die Todesstrafe immer noch vorsehen und auch tatsächlich anwenden, stetig abnimmt.

Kasachstan hat am 24. März 2022 das Zweite Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte ratifiziert und somit – wie 89 weitere Staaten auch – das Ende der Todesstrafe besiegelt. Es handelt sich bei dem Zweiten Fakultativprotokoll um ein internationales Abkommen, das für die Vertragsstaaten eine völkerrechtliche Barriere gegen die Wiedereinführung der Todesstrafe errichtet. Ein weiteres völkerrechtliches Abkommen auf europäischer Ebene feiert 2022 den 20. Jahrestag seiner Existenz. Gemeint ist das Protokoll Nr. 13 zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) über die vollständige Abschaffung der Todesstrafe. 44 Mitgliedsstaaten des Europarats, und somit alle Mitgliedsstaaten der EU, sind diesem Protokoll beigetreten. Einzige Ausnahme bilden derzeit Armenien und Aserbaidschan. Die Europäische Union (EU) und der Europarat fordern beide Länder dazu auf, das Protokoll unverzüglich zu ratifizieren.

Schluss mit der Todesstrafe

Der globale Trend zur Überwindung der Todesstrafe ist ungebrochen. Drei Staaten haben im Laufe des Jahres 2022 die Todesstrafe abgeschafft: Papua-Neuguinea, die Zentralafrikanischen Republik und Äquatorialguinea. Somit stieg die Zahl der Staaten weltweit, die die Todesstrafe restlos aufgegeben haben, auf 112. Immer mehr Staaten sind offen für die Forderung, wenigstens ein Hinrichtungsmoratorium – als einen ersten Schritt hin zur Abschaffung der Todesstrafe – einzuführen. Nur eine Minderheit von 55 Ländern hat immer noch die Todesstrafe in ihrer jeweiligen Gesetzgebung verankert. Die Zahl der Staaten, die die Todesstrafe auch tatsächlich immer noch anwenden, nimmt weltweit stetig ab. In nur 18 Ländern, einer Minderheit von neun Prozent unter allen Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen, wurden im Jahr 2021 noch Hinrichtungen vollzogen, unter anderem in den USA, China, Japan, Ägypten, Iran, Saudi-Arabien und Belarus. Dabei darf nicht übersehen werden, dass diese wenigen Staaten in jedem beliebigen Kalenderjahr für tausende vollstreckte Todesurteile verantwortlich sind und dass nicht selten Daten zur Todesstrafe als Staatsgeheimnis eingestuft und somit das wahre Ausmaß verschleiert wird.

Die Todestrafe ist unakzeptabel und ein “Auslaufmodell”

Die Todesstrafe ist eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung sowie ein Verstoß gegen die Menschenwürde. Sie dient nicht der besonderen Abschreckung vor Straftaten. Kein Rechtssystem ist gegen Irrtum gefeit, was dazu führen kann, dass unschuldige Menschen hingerichtet werden.

Die Haft im Todestrakt bedeutet eine Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Gesundheit einer Person über lange Zeit. Das seelische Leid angesichts der bevorstehenden Vollstreckung eines Todesurteils sowie brutale Hinrichtungsmethoden sind Verstöße gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention; was in den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte seit Langem anerkannt ist.

Amnesty International wird so lange nicht schweigen, bis keine Todesurteile mehr verhängt werden.

 

 

14. November 2022