26.6. Internationaler Tag der Vereinten Nationen zur Unterstützung der Opfer von Folter: Mahnwache in Bremen

12-13 Uhr Ulrichsplatz/Ostertorsteinweg 26

China: Willkürliche Inhaftierungen in Xinjiang

Das Bild zeigt eine Protestaktion: Ein Mann mit gefesselten Händen und grauer Gefängniskleidung steht auf einem öffentlichen Platz.Mehr als 60 Angehörige mehrheitlich muslimischer Bevölkerungsgruppen werden in der Uigurischen Autonomen Region Xinjiang in China festgehalten. Sie befinden sich entweder in Internierungslagern oder in Gefängnissen, nachdem sie ohne faire Verfahren zu Haftstrafen verurteilt wurden. Insgesamt sind seit 2017 in dieser Region schätzungsweise mehr als eine Million Menschen inhaftiert worden. Aus dem Amnesty-Bericht “Like We Were Enemies in a War” geht hervor, dass die chinesische Regierung bestimmte ethnische Gruppierungen in Xinjiang ins Visier nimmt. Die Menschenrechte vornehmlich ethnischer Minderheiten werden unrechtmäßig eingeschränkt, sie werden zu Tausenden inhaftiert, gefoltert und sind anderen Misshandlungen ausgesetzt.

Sie können hier an einer Online-Petition teilnehmen oder hier einen Brief herunterladen, den sie selbst verschicken können.

Sachlage

Von Amnesty International dokumentierte und in dem Bericht “Like We Were Enemies in a War”: China’s Mass Internment, Torture, and Persecution of Muslims in Xinjiang veröffentlichte Zeugenaussagen von ehemaligen Insass_innen der Hafteinrichtungen belegen, dass die chinesische Regierung zahlreiche Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen hat – dazu zählen willkürliche Inhaftierung, Folter und systematische Verfolgung. Menschen werden auf der Grundlage von offenbar in vollem Umfang rechtmäßigen Handlungen festgenommen und in Gefängnissen oder Internierungslagern inhaftiert – zum Beispiel aufgrund ihrer religiösen Lebensweise oder wegen Kommunikation mit einer Person im Ausland. In diesen Einrichtungen sind die Gefangenen einer unerbittlichen Zwangsindoktrinierung, psychischer und körperlicher Gewalt sowie anderen Formen der Misshandlung ausgesetzt.

Familienangehörige aus dem Ausland versuchen verzweifelt, ihre Angehörigen, von denen sie oft seit mehreren Jahren nichts mehr gehört haben, aufzufinden bzw. zu kontaktieren. Die Gefangenen – unter ihnen Uigur_innen, Kasach_innen und weitere Angehörige muslimischer Bevölkerungsgruppen –  erhalten keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand ihrer Wahl und sind dadurch einem noch höheren Risiko ausgesetzt, gefoltert oder misshandelt zu werden.

Die mutmaßlichen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und andere schwerer Menschenrechtsverletzungen, die in dem Bericht “Like We Were Enemies in a War” dokumentiert sind, müssen unabhängig und wirksam untersucht werden. Alle, bei denen ein begründeter Verdacht auf ihr Mitwirken besteht, sind in fairen Verfahren vor Gericht zu stellen.

Hintergrund

Xinjiang ist eine ethnisch äußerst vielfältige Region in China. Mehr als die Hälfte der dort lebenden 22 Millionen Menschen gehören zu überwiegend türkischen und meist muslimischen ethnischen Gruppierungen, darunter Uigur_innen (etwa 11,3 Millionen), Kasach_innen (etwa 1,6 Millionen) und andere Bevölkerungsgruppen, deren Sprachen, Kultur und Lebensweise stark von den Han-Chines_innen abweichen, die in China in der Mehrheit sind.

Unter dem Deckmantel der “Terrorismusbekämpfung” und des “religiösen Extremismus” sind in Xinjiang lebende Muslim_innen massiven und systematischen Misshandlungen ausgesetzt. Seit 2017 befinden sich in dieser Region vermutlich mehr als eine Million Menschen in Haft.

Der Bericht “Like We Were Enemies in a War”: China’s Mass Internment, Torture, and Persecution of Muslims in Xinjiang ist der bisher umfassendste Bericht, der die Repression von Uigur_innen, Kasach_innen und anderen Angehörigen mehrheitlich muslimischer Bevölkerungsgruppen in Xinjiang dokumentiert. Amnesty International stützt sich dabei auf eine Befragung von mehr als 50 ehemaligen Inhaftierten und Zeug_innen. Der Bericht beschreibt die seit 2017 von der chinesischen Regierung verübten Menschenrechtsverletzungen gegen Angehörige verschiedener Bevölkerungsgruppierungen in Xinjiang. Zeug_innen schildern in diesem Bericht ihre Erlebnisse während ihrer Anfangszeit in Haft, ihrer Zeit im Internierungslager und ihrer Zeit nach der Entlassung aus den Lagern. Die meisten von ihnen äußerten sich vorher nie öffentlich zu ihren Erlebnissen im Internierungslager.

Die von Amnesty International dokumentierten Informationen bieten eine faktische Grundlage für die Annahme, dass die chinesische Regierung mindestens folgende Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen hat: Inhaftierung oder andere schwerwiegende Freiheitsberaubungen, die gegen die internationalen Menschenrechtsnormen verstoßen, sowie Folter und systematische Verfolgung.

Die chinesischen Behörden bestritten bis Oktober 2018 die Existenz von “Umerziehungseinrichtungen”. Danach erklärten sie, die Menschen seien freiwillig in diesen Lagern und würden eine Berufsausbildung erhalten. Ziel dieser Einrichtungen sei es, den Menschen eine technische und berufliche Ausbildung zu bieten und ihnen zu ermöglichen, eine Arbeit zu finden und sich zu “nützlichen” Bürger_innen zu entwickeln. Im Widerspruch zu diesen Erläuterungen stehen allerdings die Berichte von ehemaligen Insass_innen dieser Lager, die Schläge, Nahrungsentzug und Isolationshaft beschreiben.

China ist bisher den Aufforderungen der internationalen Gemeinschaft und auch Amnesty Internationals nicht nachgekommen, unabhängige Expert_innen uneingeschränkt nach Xinjiang einreisen zu lassen. Stattdessen versucht die Regierung, kritische Stimmen zu unterdrücken, indem sie nur sorgfältig ausgewählte Delegationen aus verschiedenen Ländern zu streng durchgeplanten und überwachten Besuchen nach Xinjiang einlädt.

Iran: Protestierende gefoltert und inhaftiert

Collage aus zwei Fotos. Links ist ein Foto von Habib Afkari im Smoking und rechts daneben ist ein Foto von Vahid Afkari, der ein blaues Poloshirt trägt. Beide schauen in die Kamera.Die Brüder Vahid Afkari und Habib Afkari sind im Adelabad-Gefängnis in Shiraz Folter und anderen Misshandlungen ausgesetzt. Seit September 2020 werden sie in fensterlosen Zellen in Einzelhaft gehalten, ohne Zugang zu einer angemessenen medizinischen Versorgung, frischer Luft, Telefonanrufen oder Besuchen von Angehörigen zu haben. Die Behörden haben sie 2018 nach ihrer Teilnahme an Protesten willkürlich festgenommen. Sie wurden Opfer des Verschwindenlassens und über Monate wiederholt gefoltert. In grob unfairen Verfahren verurteilte ein Gericht sie zu langen Haftstrafen.

Sie können hier an einer Online-Petition teilnehmen oder hier einen Brief herunterladen, den sie selbst verschicken können.

Sachlage
Die Brüder Vahid Afkari und Habib Afkari wurden 2018 nach ihrer Teilnahme an Protesten in Shiraz festgenommen und zu langen Haftstrafen verurteilt. Ihnen und ihren Rechtsbeiständen zufolge handelte es sich dabei um friedliche Proteste. Wie sie berichten, wurden sie am 5. September 2020 im Adelabad-Gefängnis in Shiraz brutal geschlagen und anschließend in Einzelhaft überstellt. Offensichtlich handelte es sich dabei um Vergeltungsmaßnahmen, weil sie sich nach dem Verbleib ihres Bruders Navid Afkari erkundigt hatten. Dieser war am 3. September aus der Todeszelle an einen unbekannten Ort gebracht worden. Er wurde am 12. September 2020 im Geheimen hingerichtet. Seither befinden sich die Brüder in fensterlosen Zellen, zusammen oder zeitweise auch allein. Die Gefängnisbehörden verweigern ihnen den Zugang zu nennenswertem Kontakt mit anderen Häftlingen, zu frischer Luft, Telefonanrufen und Besuchen von Angehörigen. Darüber hinaus wird ihnen bewusst eine angemessene medizinische Versorgung verweigert, auch für folterbedingte Verletzungen. Beide leiden an chronischen Wirbelsäulenschmerzen. Habib Afkari benötigt aufgrund von Zahnschmerzen außerdem eine spezielle zahnärztliche Behandlung.

Am 17. September 2018 nahm die Ermittlungseinheit der iranischen Polizei (Agahi) Vahid Afkari und Navid Afkari fest und beschuldigte sie grundlos verschiedener friedlicher sowie gewalttätiger Aktivitäten, die als Gefahr für die “nationale Sicherheit” eingestuft wurden. Außerdem wurden sie beschuldigt, am 2. August 2018 einen Angehörigen des Geheimdienstes erstochen zu haben, vermeintlich aus Rache, weil dieser an der Unterdrückung von Protesten beteiligt war, die zuvor an diesem Tag in Shiraz stattgefunden hatten. Am 13. Dezember 2018 nahmen Angehörige des Geheimdienstministeriums Habib Afkari unter Einsatz von Gewalt fest, nachdem sie ihn wiederholt gewarnt hatten, keine Erkundigungen zum Verbleib seines Bruders anzustellen. Er wurde im Zusammenhang mit Protesten verschiedener friedlicher und gewaltsamer Aktivitäten beschuldigt. Die Brüder beteuerten vor Gericht und in schriftlichen Eingaben wiederholt ihre Unschuld und sagten, sie seien durch Folter zu einem “Geständnis” gezwungen worden. Dessen ungeachtet und trotz des Mangels an glaubwürdigen Beweisen wurde Vahid Afkari in mehreren grob unfairen Verfahren zu 33 Jahren und neun Monaten Haft sowie 74 Stockhieben und Habib Afkari zu 15 Jahren und acht Monaten Haft sowie 74 Stockschlägen verurteilt.

Hintergrund
Vahid Afkari und Habib Afkari beteuern, dass sie friedlich an Protesten teilgenommen haben, die zwischen Ende Dezember 2017 und Anfang Januar 2018 sowie zwischen Ende Juli und Anfang August 2018 in Shiraz in der Provinz Fars stattgefunden haben. Die Protestierenden hatten zu verschiedenen Bereichen Kritik geäußert, die von Klagen über Armut und Korruption bis hin zur offenen Ablehnung des Systems der Islamischen Republik reichten, das von vielen Demonstrierende als “klerikale Diktatur” bezeichnet wurde.

Nach eingehender Prüfung der Gerichtsunterlagen und anderer juristischer Dokumente zu den Fällen von Vahid Afkari und Habib Afkari ist Amnesty International zu dem Schluss gekommen, dass ihre Schuldsprüche und Strafmaße juristisches Unrecht darstellen. Die Behörden haben die Rechte von Vahid Afkari und Habib Afkari auf ein faires Verfahren verletzt. Dazu gehören auch die Rechte auf Zugang zu wirksamer Unterstützung durch einen unabhängigen Rechtsbeistand ihrer Wahl; auf unverzügliche Unterrichtung über die gegen sie erhobenen Vorwürfe; das Recht zu schweigen und darauf, sich nicht selbst zu belasten; auf Anfechtung der Rechtmäßigkeit der Inhaftierung vor einem unabhängigen, unparteiischen Gericht; auf Schutz vor Folter und anderer Misshandlung; die Rechte auf genügend Zeit und angemessene Einrichtungen, um eine Verteidigung vorzubereiten sowie auf vollen Zugang zu relevanten Beweisen; das Recht, Zeugen zu benennen, zu vernehmen und ins Kreuzverhör zu nehmen; das Recht, die Echtheit von Beweisen anzufechten; das Recht auf eine faire, öffentliche Verhandlung vor einem zuständigen, unabhängigen und unparteiischen Gericht sowie das Recht auf eine angemessene Überprüfung von Schuldspruch und Strafmaß durch ein höheres Gericht.

Vahid Afkari und Habib Afkari wurden im September bzw. Dezember 2018 festgenommen und im Anschluss für jeweils 12 bzw. 35 Tage Opfer des Verschwindenlassens. In schriftlichen Stellungnahmen sowie vor Gericht gaben sie an, zwischen ihrer Festnahme und dem Abschluss der Ermittlungen im April 2019 wiederholt gefoltert und anderweitig misshandelt worden zu sein, um ein “Geständnis” zu erzwingen. Wie sie erklärten, wurden sie in verlängerter Einzelhaft gehalten, wiederholt geschlagen, getreten oder mit Stöcken und Kabeln verprügelt, wobei sie die Augen verbunden hatten. Außerdem wurden sie psychologisch gefoltert, indem man ihnen drohte, sie zu töten oder Angehörige ihrer Familie zu inhaftieren, zu töten, sexuell zu missbrauchen oder diesen anderen Schaden zuzufügen. Habib Afkari berichtete, dass Angehörige des Geheimdienstes ihn außerdem mehrere Tage hintereinander an einem Stuhl ketteten und seinen Kopf mit Plastikfolie umwickelten, sodass er Erstickungsangst hatte. Laut einem ärztlichen Attest vom 30. Oktober 2019 war Habib Afkaris linke Schulter ausgekugelt und sein linkes Handgelenk sowie einer seiner Zehen waren gebrochen. Vahid Afkari unternahm am 26. Oktober 2018 und am 2. April 2019 einen Suizidversuch; beide Male versäumten es die Behörden, ihm eine angemessene physische und psychische Versorgung zuteilwerden zu lassen und brachen seine Krankenhausbehandlung entgegen schriftlicher ärztlicher Warnungen vorzeitig ab. Die wiederholten Anfragen der Brüder, ihren Foltervorwürfen nachzugehen, wurden abgelehnt und ignoriert.

Bei sieben der acht Anklagepunkte, in denen Habib Afkari im Juli 2019 vom Strafgericht 2 von Shiraz und im Juni 2020 vom Revolutionsgericht von Shiraz für schuldig befunden wurde, und bei fünf der sechs Anklagepunkte, in denen Vahid Afkari im Juli 2019 vom Strafgericht 2 von Shiraz und im Dezember 2020 vom Revolutionsgericht von Shiraz schuldig gesprochen wurde, handelt es sich um vage und zu weit gefasste Anklagepunkte im Zusammenhang mit der “nationalen Sicherheit”. Dies sind international nicht anerkannte Anklagen, die immer wieder benutzt werden, um die Ausübung der Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und friedliche Versammlung im Iran zu kriminalisieren. Zu ihnen gehören “Störung der öffentlichen Ordnung”, “kriminelles” Verhalten, das unter den Tatbestand der “Verdorbenheit auf Erden” fällt, “Beleidigung des Religionsführers”, “Widerstand gegen Beamt_innen im Dienst”, “Beleidigung von Beamt_innen im Dienst”, “Mitgliedschaft in einer Gruppe zum Zweck der Störung der nationalen Sicherheit” und “Versammlung und Absprache zur Begehung von Verbrechen gegen das Leben und Eigentum von Menschen”. Einige der vermeintlichen Aktivitäten, die in der Anklage der Staatsanwaltschaft angeführt wurden, betrafen friedliches Verhalten wie die “wiederholte” Teilnahme an Protesten und Sprechchören bei Protesten, die von den Behörden als “rechtswidrig” bezeichnet wurden, sowie das Beschreiben von Wänden mit Slogans. Bei den anderen angeführten Aktivitäten handelte es sich um Diskussionen, die die Brüder nach Angaben der Behörden zu verschiedenen Zeitpunkten im Jahr 2018 über mögliche Brandstiftungen und Anschläge zum Kampf gegen das System der Islamischen Republik geführt haben sollen, ohne diese jedoch tatsächlich durchzuführen. Die Behörden liefern keinerlei Beweise für diese Behauptungen und verlassen sich allein auf die erzwungenen “Geständnisse” der Angeklagten.

Die einzigen Anklagepunkte, bei denen es sich um international anerkannte Straftaten handelt, sind “Beihilfe zum Mord” im Fall von Vahid Afkari, auf die 25 Jahre seiner Haftstrafe entfallen, und im Fall von Habib Afkari “vorsätzliche Zufügung von Verletzungen mit einem scharfen Gegenstand”, auf die acht Monate seiner Haftstrafe entfallen. Wie Recherchen von Amnesty International zeigen, konnten die Strafverfolgungsbehörden keine glaubwürdigen Beweise für diese Anklagen vorlegen. Vahid Afkari und Habib Afkari wurden im Oktober 2019 vom Strafgericht 1 in Fars bzw. im Juli 2019 vom Strafgericht 2 in Shiraz im Wesentlichen auf der Grundlage ihrer durch Folter erzwungenen “Geständnisse” zu diesen Anklagepunkten für schuldig befunden. Bei der Ablehnung der Anträge von Vahid Afkari, seine durch Folter verfälschten “Geständnisse” als Beweismittel auszuschließen und Ermittlungen anzuordnen, sagte das Strafgericht 1 der Provinz Fars, er und sein Bruder Navid Afkari hätten die Foltervorwürfe “unter dem Einfluss dessen erhoben, was ihnen [von Insassen] im Gefängnis vermittelt wurde, mit dem Gedanken, durch das Leugnen der Realität möglicherweise einer Bestrafung entgehen zu können”.

21. Juni 2021