27.7. Mahnwache für Nasri Soutoudeh (Iran) 12-13 Uhr

33 Jahre Haft und Peitschenhiebe für Nasrin Sotoudeh

Porträtfoto einer Frau mit kurzen dunklen Haaren

Die iranische Menschenrechtsanwältin Nasrin Sotoudeh

Die iranische Menschenrechtsanwältin Nasrin Sotoudeh ist zu 33 Jahren Haft und 148 Peitschenhieben verurteilt worden. Das berichtet ihr Ehemann Reza Khandan, ebenfalls Menschenrechtsaktivist. Nasrin Sotoudeh erkenne den Richterspruch nicht an. Als Protest habe sie einen Hungerstreik begonnen.

Eine erneute Verurteilung der prominenten iranischen Menschenrechtsanwältin und Frauenrechtlerin Nasrin Sotoudeh zu 33 Jahren Gefängnis und 148 Peitschenhieben wäre eine ungeheure Ungerechtigkeit.

Jahrzehnte Gefängnis für friedliche Menschenrechtsarbeit

Bereits im September 2016 war sie in einem separaten Fall in ihrer Abwesenheit zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden, damit würde ihre gesamte Haftstrafe 38 Jahre betragen.

Es ist absolut schockierend, dass Nasrin Sotoudeh für ihre friedliche Menschenrechtsarbeit mit fast vier Jahrzehnten Gefängnis und 148 Peitschenhieben bestraft werden soll.

Philip
Luther
Direktor des Nahost- und Nordafrika-Programms bei Amnesty International

Sotoudeh hat sich stets gegen die Todesstrafe ausgesprochen und unter anderem auch Frauen verteidigt, die sich gegen den Zwang, sich zu verschleiern, wehrten.

„Nasrin Sotoudeh muss sofort und bedingungslos freigelassen und diese skandalöse Verurteilung muss unverzüglich aufgehoben werden“, sagt Luther.

Jenseits gesetzlicher Höchststrafe verurteilt

Nasrin Sotoudeh war am 13. Juni 2018 in ihrem Haus verhaftet worden. Diese Woche habe man sie darüber informiert, dass sie in insgesamt sieben Anklagepunkten zu 33 Jahren Gefängnis und 148 Schlägen verurteilt worden.

Zu den Vorwürfen gegen sie gehören „Anstiftung zu Korruption und Prostitution“, „offenes sündhaftes Auftreten in der Öffentlichkeit ohne Kopftuch“ und „Störung der öffentlichen Ordnung“.

Während ihrer Verurteilung sei Artikel 134 des iranischen Strafgesetzbuches angewandt worden: Dieser erlaubt es den Richtern, nach eigenem Ermessen eine höhere Strafe als die gesetzlich vorgesehene Höchststrafe zu verhängen, wenn gegen eine Person mehr als drei Anklagen vorliegen.

In Sotoudehs Fall habe der Richter Mohammad Moghiseh für jede der sieben Anklagen die maximale gesetzliche Strafe angewendet sowie zusätzlich weitere vier Jahre Haft verhängt.

Eine Menschenrechtsverteidigerin wegen friedlicher Aktivitäten zu verurteilen, ist abscheulich genug. Dass der Richter im Fall Nasrin Sotoudeh seinen Ermessensspielraum genutzt hat, um sie länger als vorgesehen zu inhaftieren, verschlimmert die ungeheure Ungerechtigkeit ihrer Strafe.

Philip
Luther
Direktor des Nahost- und Nordafrika-Programms bei Amnesty International

Freilassung Sotoudehs einfordern

„Regierungen mit Einfluss auf den Iran müssen ihre Macht nun nutzen, um die Freilassung von Nasrin Sotoudeh zu fordern. Die internationale Gemeinschaft, insbesondere die Europäische Union, die einen ständigen Dialog mit dem Iran führt, muss eine eindeutige Haltung gegen diese Verurteilung einnehmen.“

Widersprüchliche Informationen

Heute berichtete die Nachrichtenagentur der Islamischen Republik, dass Richter Mohammad Moghiseh Journalisten gesagt habe, man habe Nasrin Sotoudeh zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt: fünf Jahre für „Verbrechen gegen die nationale Sicherheit“ und zwei Jahre für die „Beleidigung des Obersten Führers“.

Der Bericht enthielt keine weiteren Einzelheiten und stellte nicht klar, ob sich der Richter auf einen separaten Fall bezog. Wenn sich der Bericht auf den gleichen Fall bezieht, kann Amnesty International derzeit nicht erklären, warum diese Aussagen des Richters im Widerspruch zu den Informationen stehen, die Nasrin Sotoudeh vom Büro für die Vollstreckung von Urteilen im Evin-Gefängnis übermittelt wurden.

15. Juli 2019